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Meldepflichten

Die Ruhr-Universität ist gemäß Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und anderen Datenschutz-Vorschriften für den sorgsamen Umgang mit den ihr anvertrauten personenbezogenen Daten verantwortlich. Dazu gehört auch die Datenschutz-Analyse nach Sicherheitsvorfällen oder Kompromittierung von Zugangsdaten sowie Rechnern Beschäftigter.

An der RUB sind der Datenschutzbeauftragte und die Stabsstelle für Informationssicherheit mit der Analyse und Veranlassung adäquater Maßnahmen beauftragt. Bitte melden Sie uns Vorfälle, bei denen eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten möglich ist: Verlust oder Diebstahl von USB-Sticks, Datenträgern oder IT-Systemen, Ausspähung von Zugangsdaten, Verlust oder Fehlversand von Akten oder sonstigen Daten. Beispiele, Vordrucke und Abläufe schildert auch unsere Webseite https://www.itsb.rub.de/themen/datenpanne.html.

RUBinform 01/2020 | Birgit Steiner

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